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IMPRESSUM / AGB / DATENSCHUTZ
 

IMPRESSUM

Tiergarten Tautendorf e.V.

Vereinsnummer 5801 Vereinsregister Chemnitz

Vertretungsberechtigt:

Nicole Rietzschel

Matthias Bittner

POSTANSCHRIFT:

​Tiergarten Tautendorf e.V.

Tautendorf 12
04703 Leisnig / Sachsen
Telefon: 034321 - 687466

             0157-52547700

EORI-NUMMER: DE615039576458484

SPENDENKONTO: DE26 8605 5462 0391 0254 30

Der Tiergarten Tautendorf e.V.  ist eine gemeinnütziger Verein / Einrichtung. Der Verein finanziert sich ausschließlich durch Spenden. Die personelle Abdeckung der zu leistenden Tätigkeiten geschieht ausschließlich im Ehrenamt und durch Teilnehmer des FÖJ / Sozialstunden. 
Unser Tätigigkeitsschwerpunkt ist:  Auffangsstation für heimatlose, kranke oder sichergestellte Tiere. Wir geben Obdach in Notsituationen für befristete Zeit. Ehrenamtliche, unterstützende Hilfe für bedürftige Menschen.

Jugendhilfe für die Jugendämter in Sachsen.

VERANTWORTLICHER FÜR DIE WEBSITE:

Ansprechpartner:

Tiergarten    Matthias Bittner
Tautendorf 12
04703 Leisnig Sachen

Telefon: 034321 - 687466 oder 0157-52547700


E-Mail: tiergartentautendorf@gmail.com
Internet: www.tiergarten-tautendorf.com

TIERÄRZTLICHE VERTRETUNG IM TIERGARTEN

Frau Dr.  Anja Mauksch

Frau Dr. Daniela Goerigke

Frau Dr. Isabell Häfner

TIERSCHUTZBESTIMMUNGEN VOM TIERGARTEN TAUTENDORF E.V.

Das Wohl unserer Tiere steht über allen anderen Absprachen. Unser Tiergarten behält sich jederzeit das Recht vor, Termine & Veranstaltungen zum Wohl der Tiere zu verschieben oder abzusagen. Dies betrifft auch Situationen, welche höherer Gewalt zugerechnet werden. Dies heißt im Einzelfall, dass bei besonderen Wetterlagen, Nichteinhaltung der Tierschutzbestimmungen am Einsatzort, oder bei mutwilligen Störungen unsere Besuche sofort und ohne Vorankündigung abgebrochen werden.

Bei mutwilligen oder grob fahrlässigen Störungen wird auch nach Abbruch der volle Preis fällig!!!

Des weiteren gelten die Allgemeinen Tierschutzbestimmungen von unserem Verein. Bei gebuchten Ausflügen mit unseren Tieren verhält es sich ähnlich. Den Anweisungen des Begleitpersonals ist Folge zu leisten! Bei Nichteinhaltung wird die Tour abgebrochen und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Alkoholisierte Personen dürfen keine Tiere führen! Tiere dürfen nur an volljährige Personen übergeben werden. Sollten Gäste minderjährigen Personen die Führung der Tiere überlassen, handeln Sie auf eigene Gefahr und Rechnung!

Bei Gewalt gegen unsere Tiere und oder das Begleitpersonal wird sofort Strafanzeige erstattet!

Tierschutzbestimmungen
Impressum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES TIERGARTEN TAUTENDORF E.V.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mündlich und schriftliche Vertragsverhältnisse, die die Leistung von Tiergarten Tautendorf e.V. betreffen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Nebenleistungen, soweit sich aus einem individuell abgeschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt.

§ 1. VERTRAGSABSCHLUSS

Die Angebote des Tiergarten Tautendorf e.V. sind freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Ein Vertragsabschluss erfolgt immer schriftlich! Ganz gleich ob  eine Zimmerreservierung, ein Essen oder Feierlichkeit. Eine rechtswirksame Vertragsannahme mit einhergehenden Bewirtungsvertrag  kommt erst zu Stande, wenn dieser schriftlich von uns per Mail oder per Post dem Kunden gegenüber bestätigt worden ist! 

Bei Absprachen per Telefon, neuer Medien oder mündlich kommt kein rechtswirksamer Vertrag zustande! Diese können lediglich der Vorbereitung für einen Vertrag dienen. Es wird darum gebeten, dass bei längeren Zeiträumen zwischen Schließung eines Vertrags und der Feierlichkeit die Kunden sich spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung/Essen uns kontaktieren, um letzte Details, zu erwartende Personenzahl u.s.w. zu besprechen. In besonderen Fällen wie Krankheit o.ä. bitten wir bis spätestens 48 Stunden vor der Veranstaltung die Personenzahl b.z.w. den Leistungsumfang zu besprechen. Eine spätere Korrektur des Vertrages ist nicht mehr möglich und es wird der vereinbarte Vertrag gültig! 

Alle angebotenen Leistung auf dieser Seite oder dem Vereinsgelände erfolgen auf Rechnung des Tiergarten Tautendorf e.V. und werden zu 100% zur Versorgung der Tiere, Pflege der Anlage, und Ausführung unserer sozialen Projekte benötigt. Wir arbeiten gemeinnützig und nicht Gewinnorientiert!

§ 2. LIEFERUNGEN

Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Bier-& Tiergarten Tautendorf die Lieferungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Tiergarten Tautendorf auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den  Tiergarten Tautendorf, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Ansprüche für den Kunden entstehen. Falls die Verschiebung eine Veranstaltung zeitlich überschreiten würde, muss der Kunde selbst, nach Absprache mit dem Tiergarten Tautendorf, Ersatz für die Auftragserteilung in vollem Umfang besorgen.

§ 3. GEGENSTÄNDE DER VERMIETUNG, MIETZEIT, RÜCKGABE

Die Mietgegenstände sind in der Auftragsbestätigung angegebene Möbel, Geschirr, Gläser und sonstige Zubehörteile. Die vermieteten Gegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck zur spartenrelevanten und fachgerechten Verwendung und für die Dauer der vereinbarten Zeit zur Verfügung gestellt. Vom Tiergarten Tautendorf geleistete Arbeiten, für Aufbau, Dekoration, Einrichtung, Grundreinigung und Abbau, sind nicht im Mietpreis enthalten und werden nach Aufwand, pro Mitarbeiter und Stunde gesondert in Rechnung gestellt. Die von Tiergarten Tautendorf gelieferten Speisen werden auf und in Leihgeschirr und Leihgeräten angerichtet. Sämtliche ausgeliehenen Gegenstände sind zurückzugeben. Die Reinigung wird von Tiergarten Tautendorf übernommen und dem Vertragspartner in Rechnung gestellt! Fehlmengen, Bruch und angeschlagenes Geschirr gehen zu Lasten des Vertragspartners und werden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

Ab April 2020 werden Saalvermietungen ausschließlich schriftlich vorgenommen. Dabei erheben wir auf einem Vordruck Angaben wie Vor und Nachname. Adresse, Telefonnummer. Des weiteren werden sämtliche Vertragsdaten aufgeführt. Änderungen sind bis max. 48h vor  Beginn der Veranstaltung möglich und bedürfen der Schriftform. Wir erheben eine Buchungspauschale in Höhe von 25%, welche mit dem Gesamtbetrag verrechnet wird.

§ 4. HAUSRECHT

Das Hausrecht bleibt immer bei dem Tiergarten Tautendorf e.V. b.z.w. bei dem Hauseigentümer in allen seinen Räumlichkeiten bzw. bei Veranstaltungen mit gesonderten Vertragsklauseln!

§ 5. RESERVIERUNG & STORNIERUNG

1. Bei Reservierungen in den Räumlichkeiten des Tiergarten Tautendorf e.V. ist eine genaue erwartete Personenanzahl anzugeben bis spätestens 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn, da der Einkauf und die Vorbereitung der Speisen abgesichert sein müssen! Bei Verminderung der Personen-anzahl zum Essen bis 3 Personen sind 24 Stunden vorher ausreichend! Änderungen in der Personenanzahl sind spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Bei späteren Änderungen ist der Tiergarten Tautendorf berechtigt, einen angemessenen Teilbetrag als Schadensersatz zu verlangen.

2. Bei Stornierung von Reservierungen mit mehr als 15 Personen ist ein Zeitraum bis zu 1 Woche vor vereinbartem Datum einzuhalten. Bei Reservierungen unter 15 Personen bis 3 Tage vor vereinbartem Datum. Ausnahmefälle sind individuell geregelte Verträge, die z.B. Sonderwünsche der Speisen, Saalbewirtung, Eventausführungen, etc. beinhalten, hier ist die vereinbarte Frist einzuhalten. Bei Nichteinhaltung der Fristen, wird ein angemessener Betrag, gerechnet an gemeldeter Personenzahl und Speisewünschen, dem Vertragspartner von dem Bier-& Tiergarten Tautendorf in Rechnung gestellt.

3. Kann die vertragsgegenständliche Veranstaltung oder Reservierung aufgrund höherer Gewalt, also eines nicht mit einem der Vertragsparteien stehenden Ereignisses (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Todesfall, schwere Krankheit mit Attest, etc.) nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten und etwaigen Auslagen selbst. Schadensersatzansprüche sind gegenseitig ausgeschlossen.

4. Bei Veranstaltungen außerhalb der von Tiergarten Tautendorf eigenen Räumlichkeiten gelten die gesondert vereinbarten Verträge!

§ 6. WERBUNG, FOTOGRAFIEREN & VERÖFFENTLICHEN

Werbung, fotografieren und filmen in den Räumlichkeiten oder Außengelände ist vorher durch den Tiergarten Tautendorf e.V. zu genehmigen. Unerlaubte Foto / Video Veröffentlichungen im Internet oder anderen Medien werden strafrechtlich verfolgt!

§ 7. SCHADENSERSATZANSPRUCH

Bei Beschädigung, Entwendung, Beschmutzung, etc. von Sachgegenständen oder der Räumlichkeiten des Tiergarten Tautendorf e.V.  besteht Schadensersatzanspruch gegen den Vertragspartner der jeweiligen Veranstaltung oder Reservierung. Diese kann sowohl der Tiergarten Tautendorf e.V. oder der Hauseigentümer geltend machen.

§ 8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Bei Reservierungen, Partyservicelieferungen, Veranstaltungen, etc. mit Leistungen des Tiergarten Tautendorf kann der Rechnungsbetrag bar vollständig gezahlt oder nach angemessener Anzahlung überwiesen werden. Bei Überweisung der Rechnung gewährt der Tiergarten Tautendorf e.V.  2% Skonto, wenn der Betrag innerhalb von 8 Kalendertagen auf dem Konto des Bier-& Tiergarten Tautendorf gut geschrieben ist. Bei Bezahlung nach 8 Tagen ist der Betrag netto fällig. Bei Bankeinzugsermächtigung gewährt der Tiergarten Tautendorf  e.V. 3% Skonto. Wenn der Rechnungsbetrag nach 14 Tagen nicht überwiesen oder eingegangen ist, hat der Gläubiger das Recht, Mahngebühren in Höhe von 5,-- € je Mahnung in Rechnung zu stellen.

Sollten weitere rechtliche Fristen verstreichen, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Die dadurch entstehenden Kosten sind durch den Schuldner zu tragen. Des weiteren werden Verzugszinsen in Höhe von 13% berechnet.

 

§ 8.1. ZECHPRELLEREI

Wer sich als Gast in ein Gastronomiebetrieb begibt, der schließt zumindest durch konkludentes Handeln einen sog. Bewirtungsvertrag mit dem Wirt ab. Die Zahlung von Speis und Trank ist dabei die Hauptflicht des Gastes. Erbringt der Gast jedoch nicht seine Leistung, so liegt eine Pflichtverletzung vor. Diese hat in aller Regel neben dem noch bestehenden Erfüllungsanspruch auch einen Schadensersatzanspruch des Wirtes aus § 280 Absatz 1 BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] zur Folge. Insoweit steht dem Wirt auch solange ein sog. Gastwirtpfandrecht nach § 704 BGB an den von dem Gast eingebrachten Sachen zu, bis der Gast den Gastronomiebetrieb verlassen hat. Hilfsweise hat der Wirt die Möglichkeit den Gast auf Zahlung zu verklagen und damit den Gast gerichtlich auf Zahlung der Rechnung zu zwingen.

Handelt es sich um einen Übernachtungsgast in einem Hotel, ist der Wirt zudem berechtigt, ein Pfandrecht an den Sachen des Gastes geltend zu machen. Wirten in reinen Speiselokalen steht dieses Recht allerdings nicht zu.

WELCHE RECHTE HAT DER GASTWIRT?

Bemerkt ein Wirt, dass ein Gast das Lokal ohne zu bezahlen verlässt, kann er die Polizei rufen oder den Gast festhalten – auch gegen dessen Willen – bis die Polizei eintrifft. Denn dann kann er davon ausgehen, dass der Gast über seine Zahlungswilligkeit getäuscht und damit in betrügerischer Absicht gehandelt hat.

Hier greift das Jedermann-Festnahmerecht. In § 127, Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) heißt es: „Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“ Dabei muss man selbstverständlich auf die Verhältnismäßigkeit der Mittel achten.

§ 9. GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand des Tiergarten Tautendorf e.V. ist Tautendorf 12 04703 Leisnig. Das zuständige Amtsgericht ist Döbeln.

 
§ 10. WARTEZEITEN BEI DER ZUBEREITUNG DER SPEISEN

Die Zubereitung unserer ausgewogenen Speisen ist besonderen Gegebenheiten unterlegen. Da wir unsere skandinavischen Speisen immer frisch nach Ihrer Bestellung auf einem Grill im Außenbereich zubereiten, sind Wartezeiten von bis zu einer Stunde möglich. Bei extremen Wettersituationen kann diese Zeit noch weiter erhöhen. Daher haben Sie jederzeit die Möglichkeit, über unser Kontaktformular, Telefon (034321-687466) oder die Sozialen Netzwerke Ihr gewünschtes Gericht vorzubestellen.

Bitte beachten Sie, dass bestellte Mahlzeiten auch in voller Höhe bezahlt werden müssen, wenn sie nicht bis zur Zubereitung abbestellt wurden.

§ 11. VERHALTEN IN UNSEREM TIERGARTEN (LAGOMLAND) UND DEM GESAMTEN GELÄNDE

Die Benutzung unseres Tiergartens (LAGOMLAND) in Tautendorf ist derzeit kostenlos. Jedoch haben sich alle Besucher an unsere Hausordnung in der aktuellsten Version zu halten. Diese kann im Gastraum bei unseren Mitarbeitern sowie online eingesehen werden. Grundsätzlich gilt: Eltern haften für ihre Kinder !!! Ausgenommen davon ist lediglich die Zeit, in der die Erziehungsberechtigten uns entgeltlich oder Projektbezogen ihre Kinder in Obhut gegeben haben. Dies gilt z. B. bei Ausritten mit den Pferden, Kutschfahrten oder Exkursionen. Anweisungen von unserem Team sind Folge zu leisten. Schäden die entstehen, müssen durch die jeweilige Person oder deren Erziehungsberechtigten ersetzt werden. Im gesamten Bereich ist das Verhalten der Besucher so anzupassen, dass unsere Tiere nicht gestört werden. Das Füttern unserer Tiere ist immer untersagt!  Rauchen ist nur im Außenbereich an den gekenzeichneten Flächen erlaubt.

 

§ 12. Zimmervermietung und Beherbergungsvertrag zum vorübergehenden Gebrauch eines möblierten Zimmers /Hütte

 

Das Verhalten in den Mieträumen/Hütten sollte jederzeit angemessen, ruhig und ordentlich sein. Mit den zur Verfügung gestellten Einrichtungsgegenständen muss immer sorgsam umgegangen werden. Schäden die durch den Mieter verursacht werden, müssen von dem Mieter ersetzt werden. Alle Räumlichkeiten sind ohne TV oder andere Unterhaltungselektronik !!!  Im gesamten Gebäude gilt ein absolutes Rauchverbot!  Bei Nichteinhaltung wird das Mietverhältnis fristlos gekündigt und zusätzliche Reinigungskosten von mindestens 50€ je nach Aufwand sind vom Gast zu tragen!

In den Ferienhaus im Garten ist durch die baulichen Gegebenheiten das obere Stockwerk für ältere oder gehbehinderte Menschen sowie Kleinkinder nicht geeignet. Wir bitten dies zu beachten und eine andere unserer Übernachtungsmöglichkeiten zu nutzen! Bei Missachtung dieses Hinweises übernehmen wir keine Haftung für gesundheitliche oder Materielle Schäden !!! 

In unserem Gebäude und den Außenanlagen gilt unsere Hausordnung. Gäste dürfen nur die Ihnen zugewiesenen Zimmer und Wege benutzen. Das betreten anderer Räume ist verboten.

Die Buchung der Zimmer muss immer schriftlich erfolgen. Ein Beherbergungsvertrag kommt erst nach einer schriftlichen Bestätigung unsererseits zu Stande. Das Gleiche gilt für eine eventuelle Stornierung. Diese muss schriftlich erfolgen und von uns schriftlich bestätigt werden! Mündliche Absprachen gelten nicht. Anderenfalls wird der volle Mietpreis fällig.

Die Mietkosten sind im Voraus in Bar oder per Überweisung zu entrichten.

Zum Abschluß eines Mietvertrages werden von dem Mieter nur Daten erhoben, die zwingend zum Abschluß des Vertrages notwendig sind. Diese Daten werden nicht an 3. weitergegeben und werden bei Beendigung des Mietverhältnisses vollständig gelöscht. Der Tiergarten Tautendorf e.V. speichert keinerlei Daten. Siehe Datenschutzrichtlinien.

§ 13. Freiwillige Leistungen

 

Freiwillig, unentgeltlich angebotene Leistungen unserseits, wie verfügbares Internet, die Benutzung der Aussenanlagen, Streichelzoo u.s.w. sind keine zugesicherten Eigenschaften für den Aufenthalt bei uns.

§ 14. Höhere Gewalt

Für Ereignisse höherer Gewalt, die dem Tiergarten Tautendorf die vertragliche Leistung erheblich erschweren oder die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages zeitweilig behindern oder unmöglich machen, haftet der Bier & Tiergarten Tautendorf nicht.

Als höhere Gewalt gelten alle vom Willen und Einfluss der Vertragsparteien unabhängigen Umstände wie Naturkatastrophen,Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen,Blockaden, Krieg und andere militärische Konflikte, Mobilmachung, innere Unruhen, Terroranschläge, Streik, Aussperrung und andere Arbeitsunruhen,

Beschlagnahme, Embargo oder sonstige Umstände, die unvorhersehbar, schwerwiegend und durch die Vertragsparteien unverschuldet sind und nach

Abschluss dieses Vertrages eintreten. Soweit eine der Vertragsparteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen

gehindert wird, gilt dies nicht als Vertragsverstoß und die im Vertrag oder aufgrund des Vertrages festgelegten Fristen werden entsprechend der Dauer des Hindernisses angemessen verlängert. Gleiches gilt, soweit der Bier & Tiergarten Tautendorf auf die Vorleistung Dritter angewiesen ist, und sich diese verzögert.

Jede Vertragspartei wird alles in ihren Kräften stehende unternehmen, was erforderlich und zumutbar ist, um das Ausmaß der Folgen, die durch die höhere Gewalt hervorgerufen worden sind, zu mindern. Die von der höheren Gewalt betroffene Vertragspartei wird der anderen Vertragspartei den Beginn und das Ende des Hindernisses jeweils unverzüglich telefonisch,schriftlich, oder eine andere geeignete Weise anzeigen.

Sobald feststeht, dass die höhere Gewalt länger als 6 Monate andauert, ist jede Vertragspartei berechtigt, den Vertrag durch eingeschriebenen Brief zu kündigen.

§ 15. Mitschnitt des Datenverkehr in unserem Netzwerk

Das in unserem Hause und teilweise in der Außenanlage  angebotene W-Lan  stellen wir unseren Gästen und Besuchern kostenlos zur Verfügung. Doch aufgrund mehrfach illegaler Up-und Downloads aus unserem Netz, werden ab dem 01.04.2019 Netzwerkprotokolle aufgezeichnet. Dabei werden keine Personenbezogene Daten gespeichert. Lediglich Datum ,Zeit und Geräteadresse werden gespeichert. Dabei müssen sich unsere Gäste in unserem Netzwerk anmelden, und die Datenschutzbedingungen akzeptieren. DIeser Log-In ist jeweils für 8 Stunden gültig und erfordert nach dieser Zeit eine Neuanmeldung! Unser Netzwerk ist in der Lage, viele Seiten mit Illegalen, oder pornografischen Inhalten zu blockieren. Wird ein Verstoß erkannt, wird der Nutzer blockiert und die Verbindungsdaten werden aufgezeichnet. Eine Neuanmeldung des Gerätes im Netzwerk ist nicht mehr möglich. 

Diese Daten können in Einzelfällen an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben werden.

§ 16  Film & Fotoaufnahmen von unseren Gebäuden, Zimmern und Außenanlagen

Film und Fotoaufnahmen unserer Gebäude, Zimmer und Außenanlagen ist generell ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung verboten !  Zuwiederhandlungen werden polizeilich angezeigt und rechtliche Schritte eingeleitet.

Dies gilt ins besondere für Videos, welche z.B. auf You Tube oder anderen Plattformen hochgeladen werden.

§ 17. Schlussbestimmungen

 

Der Tiergarten Tautendorf e.V. behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die übrigen Konditionen jederzeit zu ändern. Die neuen Bedingungen werden dem Kunden durch Publikation auf der Website vom Tiergarten Tautendorf ( https://www.gasthof-tautendorf.com/impressum ) bekannt gegeben und gelten - wenn nicht der Kunde binnen eines Monats ab Aufstellung auf die Website von Tiergarten Tautendorf Widerspruch erhebt – als genehmigt.

Änderungen des Vertrages bedürfen bis auf die Veränderung der Messgrößen und genutzten Optionen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine dem Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommende Regelung zu

ersetzen. Entsprechendes gilt im Falle ungewollter Lücken im Vertrag.

 

 

AGB

UMWELTSCHUTZBESTIMMUNGEN DES TIERGARTEN TAUTENDORF E.V.

Wir alle leben auf ein und der selben Erde! Es sollte eines unserer Haupziele sein, sie zu schützen und zu erhalten. Damit wir diesen wunderbaren Planeten in einem intakten und lebenswerten Zustand an unsere Kinder übergeben können. Dies verlangt der gesunde Menschenverstand, der Anstand und der Respekt vor der Natur! Ganz gleich, welche politischen Kleingeister gerade am regieren sind! Es muss unser Ziel sein, die Natur zu erhalten, ihr Raum zu geben, um sich zu entfalten. Denn Mutter Natur kam seit Anbeginn der Zeit ohne uns sehr gut zu Recht. Auch ganz ohne Bürokratie. Für unseren Verein wird der Umweltschutz immer Vorrang vor irgendwelchen bürokratischen Vorschriften haben. Wir als Tiergarten Tautendorf haben uns es zum Ziel gesetzt, ein naturnahes, autakes Refugium für Mensch und Tier zu schaffen.

In unserem Objekt hat die Natur Vorrang, um sich auf das ändernde Klima und die Herausvorderungen der Zukunft vorzubereiten. Daher werden nach sorgfältiger Planung und Renaturierung ausschließlich Plflegemaßnahmen im Rahmen der Wegesicherung und der Sicherheit der Tiere erfolgen.

Versiegelte Flächen sollen auf ein Minimum zurückgebaut werden. Alte, einheimische Gehölze sollen vermehrt zum Einsatz kommen. Bei Baumaßnahmen sollen zu 90% gebrauchte und aufgearbeitete Materialien eingesetzt werden.

Ein geschlossener Wasserkreislauf soll bis zum Jahr 2034 realisiert werden. Um lokale Luftschadstoffe zu minimieren, sollen bis 2030 ausschließlich elektrische Antriebe genutzt werden. Das Gleiche gilt für alle von uns genutzten Arbeitsgeräte. Bis zum heutigen Tag haben wir Luftschadstoffe und Lärmemmisionen um 55% im Vergleich zum Gründungsjahr 2016 verringert.

Alle "Hinterlassenschaften" unserer Tiere werden schon heute zu 100% kompostiert, und dem Närstoffkreislauf zurückgeführt. 

Umweltrichtlinien

DATENSCHUTZERKLÄRUNG VOM TIERGARTEN TAUTENDORF E.V.

Wir nehmen den Schutz Ihrer privaten Daten ernst. Die besondere Beachtung der Privatsphäre bei der Verarbeitung von Personendaten ist uns ein wichtiges Anliegen. Personendaten werden gemäss den Bestimmungen des deutschen Datenschutzgesetzes (BDSG) wie auch der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) verwendet. Unsere Websites können Links zu Websites Dritter enthalten, auf die sich diese Datenschutzerklärung nicht erstreckt.

Kontaktdaten
Tiergarten Tautendorf e.V.
Tautendorf 12
04703 Leisnig / Deutschland
Tel: 034321 - 687466 oder 0157- 52547700
tiergartentautendorf@gmail.com

Verantwortliche Stelle
Verantwortliche Stelle für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Personendaten im Sinne des deutschen Datenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO) ist der Tiergarten Tautendorf e.V.

Fragen und Kommentare im Zusammenhang mit dem Datenschutz
Mit sämtlichen Fragen und Kommentaren dürfen wir Sie bitten, sich per E-Mail an uns zu wenden. Oder uns schriftlich unter folgender Anschrift zu kontaktieren:

Tiergarten Tautendorf e.V.
Datenschutzbeauftragter
Tautendorf 12
04703 Leisnig / Deutschland

tiergartentautendorf@gmail.com


Datenschutz-Vertreter in der EU gemäss Art. 27 DSGVO
Der Datenschutz-Vertreter dient als Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen in der EU bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Verarbeitung zur Gewährleistung der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung. Unser Datenschutz-Vertreter in der EU ist:


 

Sächsische Datenschutz- und TransparenzbeauftragteMaternistraße 17
01067 Dresden

Telefon: +49 351 85471-101

Telefax: +49 351 85471-109

E-Mail: post@sdtb.sachsen.de



Auftragsverarbeiter für die Website
Auftragsverarbeiter für die über die Website tiergarten-tautendorf.de erfassten Personendaten im Sinne von Art. 9 BDSG und von Art. 28 DSGVO ist Tiergarten Tautendorf e.V.:

Datenschutzbestimmungen
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